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   VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01   

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https://dejure.org/2003,85290
VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01 (https://dejure.org/2003,85290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 8 UE 906/01 (https://dejure.org/2003,85290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 8 UE 906/01 (https://dejure.org/2003,85290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01
    Dazu hat der EuGH in einem vorangegangenen, zu Art. 3 a Abs. 4 Unterabs. 2 der VO (EWG) Nr. 764/89 ergangenen Urteil vom 22. Oktober 1991 - Rs C-44/89 - (amtl. Slg. 1991 S. 1-05119 = juris) noch u.a. ausgeführt, nach dem Vertrauensschutzgrundsatz hätten die betroffenen Erzeuger zwar darauf vertrauen dürfen, dass es ihnen möglich sein würde, nach Ablauf ihres Nichtvermarktungszeitraums die Vermarktung von Milch wieder aufzunehmen.

    Die Übertragbarkeit auch noch nicht zugeteilter spezifischer Referenzmengen auf Erben wurde zudem mit der Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. Nr. L 150 vom 15. Juni 1991 S. 35) - VO (EWG) Nr. 1639/91 - in Umsetzung eines Urteils des EuGH vom 21. März 1991 - RS C-314/89 - (amtl. Slg. 1991 S I-01647 = juris) zugelassen, während die - hier für die Kläger allenfalls relevante - Übertragbarkeit dieser vorläufigen spezifischen Referenzmengen bei Verpachtung gemäß Art. 3 a Abs. 4 Unterabs. 2 der VO (EWG) Nr. 764/89 gerade ausgeschlossen worden war, und zwar nach dem Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1991 (a.a.O.) ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, weil damit die Verhinderung von Spekulationsgeschäften erreicht werden sollte.

  • EuGH, 21.03.1991 - C-314/89

    Rauh / Hauptzollamt Nürnberg-Fürth

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01
    Die Übertragbarkeit auch noch nicht zugeteilter spezifischer Referenzmengen auf Erben wurde zudem mit der Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. Nr. L 150 vom 15. Juni 1991 S. 35) - VO (EWG) Nr. 1639/91 - in Umsetzung eines Urteils des EuGH vom 21. März 1991 - RS C-314/89 - (amtl. Slg. 1991 S I-01647 = juris) zugelassen, während die - hier für die Kläger allenfalls relevante - Übertragbarkeit dieser vorläufigen spezifischen Referenzmengen bei Verpachtung gemäß Art. 3 a Abs. 4 Unterabs. 2 der VO (EWG) Nr. 764/89 gerade ausgeschlossen worden war, und zwar nach dem Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1991 (a.a.O.) ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, weil damit die Verhinderung von Spekulationsgeschäften erreicht werden sollte.
  • EuGH, 09.07.1992 - C-236/90

    Maier / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01
    Der damit bewirkte Ausschluss von der Zuteilung einer vorläufigen spezifischen Referenzmenge für SLOM-Erzeuger verstieß nach einem Urteil des EuGH vom 9. Juli 1992 - Rs C-236/90 - (amtl. Slg. 1992 S. 1-04438 = juris) nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01
    Wenn das Problem der SLOM-Erzeuger, die aufgrund ihrer Nichtvermarktungsverpflichtung weder im Referenzjahr 1983 noch im Jahr 1984 Milch erzeugt haben, mit einer Bescheinigung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 MGVO lösbar gewesen wäre, hätte es zumindest für Deutschland der Urteile des EuGH vom 28. April 1988 nicht bedurft, von denen aber das Urteil zum Verfahren - Rs 170/86 - (amtl. Slg. 1988 S. 2355 = juris) gerade auch einen deutschen Landwirt betraf, dessen Nichtvermarktungszeitraum - ähnlich wie beim Erblasser - am 7. September 1985 ablief.
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